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Identitätskarten

Mit Artikel 31 des G.D.Nr. 112 vom 24.06.2008 ist die Gültigkeitsdauer der Identitätskarte auf 10 Jahre erhöht worden.

All jene Bürger, deren Identitätskarte nach dem 26.06.2008 verfällt, können diese ohne Vorlage von Fotos im Meldeamt um weitere 5 Jahre verlängern lassen. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer kann schon vor dem Verfalldatum vorgenommen werden.

Nur im Fall der Unbrauchbarkeit des Ausweises muss dieser neu ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt weiterhin 10 Jahre und die Kinderausweise gelten weiterhin 5 Jahre.

06.10.2008