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Stromlieferungsvertrag

Der Stromlieferungsvertrag wird im Büro des Stromversorgungsdienstes unterzeichnet, wobei Spesen von 14,62.- Euro für Stempelmarken zu entrichten sind. Der Antragsteller sollte ein gültiges Ausweisdokument sowie seine Steuernummer mitbringen. Sofern Antragsteller und Stromabnehmer nicht dieselbe Person sind, muss der Antragsteller eine schriftliche Vollmacht zur Unterzeichnung des Stromlieferungsvertrages vorlegen. Handelt es sich beim Stromabnehmer um eine Gesellschaft, muss der Antragsteller einen gültigen Auszug der Handelskammer vorlegen, aus welchem seine Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ersichtlich ist. (siehe Vertragsbedingungen)

Zuständig

Formulare