Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass ab sofort alle Bürger der Gemeinde Partschins, deren Personalausweis verfallen ist, die elektronische Identitätskarte beantragen können. Bürger, die derzeit einen gültigen Personalausweis besitzen, können diesen weiterhin nutzen.
Bei der Terminvereinbarung muss jenen Bürgern Vorrang gewährleistet werden, die über keine Identitätskarte verfügen oder deren Identitätskarte abgelaufen ist und erst danach denjenigen, deren Ausweis innerhalb von 180 Tagen ausläuft. (Rundschreiben des Regierungskommissariates vom 05.06.2020)
Der Start läuft daher wie folgt ab:
Jene Bürger, die über keine Identitätskarte verfügen oder deren Identitätskarte bereits abgelaufen ist, können ab sofort einen Termin für die Beantragung reservieren.
Die Reservierung erfolgt vorerst ausschließlich telefonisch unter der Nummer: +39 0473 966200.
Beim Termin ist folgendes vorzulegen:
- die alte Identitätskarte im Falle der Erneuerung;·
- die Verlust- oder Diebstahlanzeige der vorherigen Identitätskarte sowie ein gültiges Erkennungsdokument;
- die Steuernummernkarte bzw. Gesundheitskarte;
- 1 Passfoto der Größe 35 x 45 mm mit weißem Hintergrund, auf dem Foto dürfen die Zähne nicht sichtbar sein, der Blick muss klar nach vorne gerichtet sein, das Foto muss ausreichend belichtet sein. siehe Infoblatt Foto
- bei Minderjährigen: die Unterschrift der Eltern
- bei Minderjährigen über 12 Jahren: persönliches Erscheinen zwecks Unterschrift, Fingerabdruck und die Unterschrift der Eltern.
Unterschrift: Der Antragsteller, bzw. die Erziehungsberechtigten des Antragstellers (wenn dieser noch nicht 12 Jahre alt ist), müssen den Antrag um Ausstellung vor dem Beamten des Meldeamtes unterschreiben.
Kosten: die Kosten für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte betragen 22,00 €.
Zustellung: Die elektronische Identitätskarte wird dem Bürger nach erfolgter Antragstellung ab dem 6.Werktag mittels Postamt zugestellt.