Müllentsorgung und Mülltarife

Die Müllentsorgungsgebühr in der Gemeinde Partschins basiert auf dem Verursacherprinzip und umfasst eine Grund- sowie eine mengenabhängige Gebühr. Für Restmüll, Grünmüll und Küchenabfälle stellt die Gemeinde entsprechende Behälter bereit, wobei die Rest- und Grünmüllentsorgung kostenpflichtig und die Küchenabfallsammlung kostenlos ist. Die Leerung erfolgt regelmäßig an festgelegten Tagen, und eine Mindestentleerungsmenge ist gesetzlich vorgeschrieben.

Veröffentlichungsdatum:

01.12.2022

Lesedauer

2 Minuten

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Beschreibung

Die Müllentsorgungsgebühr ist von all jenen geschuldet, die auf dem Gemeindegebiet Lokale oder nicht überdachte Flächen für jeden Zweck führen beziehungsweise besetzen. Die Gebühr berücksichtigt das Verursacherprinzip und besteht aus einer Grundgebühr und aus einer mengenabhängigen Gebühr pro Liter, welche von der Gemeinde festgelegt werden. Die Grundgebühr unterscheidet sich nach der Kategorie „Wohnungen“ und der Kategorie „andere Arten der Nutzung“ (Büros, Geschäfte, Werkstätten usw.). Für die Haushalte ist die Einhebung einer Mindestentleerungsmenge (derzeit 250 Liter jährlich pro Person), welche auf alle Fälle in Rechnung gestellt wird, gesetzlich vorgeschrieben. Für die Kategorie „andere Arten der Nutzung“ ist ebenfalls eine Mindestentleerungsmenge vorgesehen. Für die produzierte Müllmenge wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.


Restmüll

Unter Restmüll versteht man all jene Produkte, die nicht im Recyclingsystem eingebunden werden können, wie z.B. Tetrapack, Staubsaugerbeutel, Babywindeln, Gummi- und Ledersachen, Papierservietten, Folien u.a.


Für die Restmüllsammlung, welche kostenpflichtig ist,  wird jedem Haushalt und Betrieb von der Gemeinde auf Ansuchen ein Behälter (120, 240 oder 1.100 Liter) zur Verfügung gestellt, welcher jeden Donnerstag an den Sammelstellen entleert wird. Pro Entleerung werden immer die vollen Liter berechnet, auch wenn der Behälter nur halb voll sein sollte. Der Behälter muss bereits am Vorabend zur Entleerung bereitgestellt werden und muss nach der Entleerung wieder auf das Privatgrundstück zurückgebracht werden.


Wichtig: Müllbehälter mit überhöhter Füllung (wenn der Deckel an der Vorderkante mehr  als 10 cm geöffnet ist) werden gemäß Art. 15, Abs. 9 der Verordnung über die Bewirtschaftung der Hausabfälle und der den Hausabfällen gleichgestellten Sonderabfälle doppelt berechnet.


 

Küchenabfälle

Unter Küchenabfälle versteht man alle verrottbaren Küchenabfälle, wie z.B. Obst- und Gemüsereste, Fleisch- und Speisereste, Blumen und Zierpflanzen, u.s.w. ohne Eierschalen, Muscheln und Knochen.

Für die Sammlung der Küchenabfälle, welche kostenlos ist, wird jedem Haushalt von der Gemeinde ein Behälter zu 20 Liter zur Verfügung gestellt, welcher jeden Montag entleert wird, wenn dieser zur Entleerung an die Sammelstelle gestellt wird.

Grünmüll

Unter Grünmüll versteht man Rasenschnitt, Baumschnitt, Hecken, Sträucher, Reisig, Laub usw. Für die Grünmüllsammlung, welche kostenpflichtig ist, wird jedem Haushalt und Betrieb von der Gemeinde auf Ansuchen ein Behälter (120 oder 240 Liter) zur Verfügung gestellt, welcher von Anfang März bis Ende November jeden Mittwoch entleert wird, wenn dieser zur Entleerung an die Sammelstelle gestellt wird.

Müllentsorgung und Mülltarife.pdf

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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 17:59 Uhr

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