Sekretariatsgebühren im Bauamt für die Verfahren laut L.G. Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft"

Die Sekretariatsgebühren im Bauamt beziehen sich auf Verwaltungsaufwände bei Verfahren gemäß L.G. Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“.

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Veröffentlichungsdatum

01.07.2021

Beschreibung

Im Bauamt fallen Sekretariatsgebühren für die Bearbeitung von Verfahren nach dem Landesgesetz Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ an. Diese Gebühren decken die administrativen Kosten ab, die durch die Verwaltung, Prüfung und Dokumentation der eingereichten Anträge entstehen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den geltenden Vorschriften und wird bei Antragstellung bekanntgegeben.

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Veröffentlichungsdatum

01.07.2021

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 08:07 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Pfarrblatt

Das Pfarrblatt enthält Informationen zu verschiedenen kirchlichen Aktivitäten und Veranstaltungen