Das Amt ist verantwortlich für die Verwaltung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Gemeindevermögens. Dazu gehört die Pflege und Wartung der Immobilien sowie die Überwachung aller damit verbundenen Instandhaltungsarbeiten. Ebenso verwaltet das Amt den Fuhrpark der Gemeinde, sorgt für die regelmäßige Wartung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und koordiniert deren Nutzung. Zudem ist es zuständig für die Verwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte sowie die Betreuung und Abwicklung von Pachtverhältnissen.