Die Gemeindewahlkommission der Gemeinde Partschins, wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern. Die Aufgaben der Wahlkommission umfassen die Organisation und Überwachung von Wahlen auf Gemeindeebene, die Führung und Aktualisierung von Wählerverzeichnissen, die Prüfung der Kandidaten sowie die Ernennung von Stimmzählern.