Auch in diesem Jahr kann um ein Sommerpraktikum bei der Gemeinde angesucht werden.
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Die Bescheinigung gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 68/1999 betrifft die Einhaltung von Beschäftigungspflichten gegenüber Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit der Nutzung der App „IO“ durch öffentliche Stellen.
Die Bescheinigung gemäß Art. 17 des Gesetzes Nr. 68/1999 bestätigt die Einhaltung der Beschäftigungspflichten für Menschen mit Behinderung im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform PagoPA.
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