Vorankündigung: Genehmigung des Durchführungsplans „Niedermair“

Im Sinne von Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird angekündigt, dass...

Veröffentlichungsdatum:

09.04.2024

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DFP

Im Sinne von Art. 60 Abs. 2 des Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft“ wird angekündigt, dass der Gemeindeausschuss beabsichtigt, das folgende Genehmigungsverfahren einzuleiten:

Vorlage des Durchführungsplanes „Niedermair“ auf den B.p. 127, 130, 131, 1168, 1169, 1345, 1355 und den Gp. 822/2, 827/1, 831, 833/1, 837/1, 837/2, 837/3, 837/5, 837/6, 838/1, 838/2, 838/4, 2352, 2245/2, 2245/3, 2245/4, 2246/4, 2246/5, 2246/6; K.G. Partschins

Beschluss samt Unterlagen werden nach erfolgter Beschlussfassung durch den Gemeindeausschuss an der digitalen Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz 30 Tage lang veröffentlicht.

Innerhalb dieser Frist können bei der Gemeinde die Anmerkungen zum Planentwurf eingebracht werden.

Niedermair[1].pdf herunterladen (16.23 MB)

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Zuletzt aktualisiert: 09.04.2024, 10:16 Uhr

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